Anfrage

Vor- und Nachteile für Kriftel als mögliches Mitglied der hessischen Klima-Kommunen

Deutschland hat sich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens bekannt. Das bedeutet, dass durch wirksame Maßnahmen der CO2-Ausstoß begrenzt werden muss, damit die Klimaerhitzung bis 2030 auf 1,5 Grad begrenzt werden kann. Jede Kommune muss dazu ihren Beitrag leisten. Viele hessische Kommunen haben sich bereits dem Aktionsbündnis Klima-Kommunen Hessen angeschlossen. Gemeinsames Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und sich an verändernde klimatische Bedingungen anzupassen.

In Kriftel haben wir mit Einführung des Gebäude-Energieberichts schon eine gute Grundlage für Maßnahmen geschaffen. Das allein reicht aber nicht. In dem Aktionsbündnis könnte Kriftel aus unserer Sicht von den Erfahrungen anderer Kommunen und der Expertise von Fachleuten profitieren. Gerade weil wir eine so kleine Kommune sind, brauchen wir hier Unterstützung.

Wir haben dazu folgende Fragen:

1. Welcher personelle Mehraufwand entsteht, wenn Kriftel sich dem Bündnis der Klima-Kommunen anschließt?

2. Wie werden die Vor- und Nachteile bewertet?

 

Mitteilungen

Frage 1: Welcher personelle Mehraufwand entsteht, wenn Kriftel sich dem Bündnis der Klima-Kommunen anschließt?

Antwort: Wenn die Gemeinde Kriftel sich dem Bündnis der Klima-Kommunen anschließt, wird es erforderlich werden die Stelle eines Klimaschutzmanager (Entgeltgruppe 12 TVöD) auszuweisen.

Zu diesem Schluss gelangt man, wenn man sich mit den Verpflichtungen auseinandersetzt, die nach einem zustimmenden Beschluss in den politischen Gremien zur Mitgliedschaft bei den Klima-Kommunen folgt. Nach der Unterzeichnung der Charta »Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen« (siehe Anlage) verpflichtet sich die Kommune einen individuellen Aktionsplan (oder ein Klimaschutzkonzept) zu erstellen. Dieses kann nicht in Eigenregie erstellt werden. Es erfordert ein Fachbüro, das im Zuge eines durchzuführenden Vergabeverfahrens beauftragt werden muss.

Zur Größenordnung: In der Stadt Kelkheim (Taunus) hat ein solches Klimaschutzkonzept ca. 62.500,00 € gekostet. Zuvor wurde ein Förderantrag beim Bundesumweltministerium (bzw. dessen Beauftragten „Projektträger Jülich“) gestellt, sodass das Konzept durch eine entsprechende Bundesförderung zu 65 % (ca. 45.000 €) gegenfinanziert werden konnte. Teil des Klimaschutzkonzeptes und des Förderantrages der Stadt Kelkheim (Taunus) war auch die auf drei Jahre befristete anteilige Übernahme der Personalkosten für die Klimaschutzmanagerin/den Klimaschutzmanager für die Kommunen (ein Jahr zu 65 %, zwei weitere Jahre zu 40 %), die/der bei allen klimarelevanten Vorgängen der Verwaltung beteiligt werden soll und prüft, ob die Vorgänge im Einklang mit dem beschlossenen Klimaschutzkonzept stehen und zusätzlich berät. Die Vorbereitung des Förderantrages und die Durchführung von Vergabeverfahren wurden vor der Einstellung der Klimaschutzmanagerin/des Klimaschutzmanagers von der Verwaltung durchgeführt, sodass bereits vorher ein entsprechender Kostenaufwand entstanden ist. Derartige Förderprogramme (Förderung Erstellung Klimaschutzkonzept und befristete Förderung einer Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers) stehen aktuell noch zur Verfügung. Ansonsten entstehen Kosten für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und Personalkosten für eine Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers in entsprechender Höhe, jedoch spätestens nach Ablauf der befristeten Förderung. Weitere Informationen werden unter Hessische Klima-Kommunen | umwelt. hessen.de zur Verfügung gestellt.

 

Frage 2: Wie werden die Vor- und Nachteile bewertet?

Antwort: Über die Vorteile aus Sicht des globalen Klimas wird ausführlich auf den genannten Internet-Seiten des Hessischen Umweltministeriums geworben (siehe Link in Antwort auf Frage 1). Zu diesem Thema wurde ein Antrag der SPD-Fraktion zu den Haushaltsberatungen 2022 mit dem Titel „Kriftel Klima-Kommune werden lassen“ in die Gremien eingebracht (Drucksache 2021-163), welcher im Planungsausschuss am 6. Dezember 2021 einstimmig in einen Prüfantrag abgeändert wurde. Der Gemeindevorstand wird, nach zu erwartender Beschlussfassung der Gemeindevertretung über diesen Prüfantrag in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Dezember 2021, in der Gemeindevertretung berichten.

 

Original (PDF)

Gestellt am
21.11.2021

Beantwortet am
29.11.2021